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Unser Intensivkurs (GE30) ist als Bildungsurlaub anerkannt.
Sie können sich hier die entsprechende Bescheinigung
zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber herunterladen und/oder ausdrucken.
Sollten Sie die Anerkennung des Sprachkurses als Bildungsurlaub
benötigen, so müssen Sie uns dies auf dem Online-Anmeldeformular
unter "Sonstiges" unbedingt mitteilen, da
die Anerkennung bei einigen Bundesländern (z. B. Berlin)
jedes Mal neu beantragt werden muss.
Das Bundesland Hessen erkennt in der Regel die Bildungsurlaubanerkennung
anderer Bundesländer an. Bitte werfen Sie einen Blick
auf das entsprechende Dokument bzgl. des Hessischen Bildungsurlaubsgesetz
(siehe unten), um die entsprechenden Informationen herunterzuladen.
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